Gutachten sind für Leasinggesellschaften enorm wichtig. Zum einen muss im Finanzierungsfall der Marktwert des Wirtschaftsgutes (Asset) ermittelt werden um einer Überfinanzierung entgegen zu wirken, zum anderen muss der Marktwert im Schadensfall ermittelt werden, um eine Vermarktung des ausgesonderten Assets zu einem angemessenen Wert durchführen zu können, welcher wieder schadensmindern wirkt.

Wertgutachten für Neufinanzierungen von gebrauchten Wirtschaftsgütern (Assets):
Der Fokus dieser Gutachten ist:

  • Feststellung des Finanzierungsumfanges (welche Teile gehören zum Asset) und deren Identifikation
  • technischer und optischer Zustand
  • Betriebsstunden, Zählerstand
  • Funktionsprüfung (wenn möglich)
  • CE-Kennzeichnung
  • Wertermittlung
  • technische und wirtschaftliche Restnutzungsdauer in Bezug auf Betriebsstunden und Zählerstand
  • Übersicht des Sekundärmarktes und dessen prognostzierte Entwicklung
  • Fotodokumentation

Wertgutachten im Schadensfall:
Der Fokus dieser Gutachten ist:

  • Feststellung der Übereinstimmung mit dem Finanzierungsumfang und deren Identifikation
  • technischer und optischer Zustand
  • Betriebsstunden, Zählerstand
  • Funktionsprüfung (wenn möglich)
  • CE-Kennzeichnung
  • Wertermittlung
  • Fotodokumentation

In beiden Fällen gilt, dass durch die Befundaufnahme vor Ort auch das Vorhandensein des Assets bestätigt werden kann.

Vom Leasingeber sollten folgende Unterlagen zur Verfügung getstellt werden:

  • Genaue Beschreibung des Finanzierungsumfanges (z.B.: Ankaufsangebot, Auftragsbestätigung, techn. Beschreibung, Lieferschein,….)
  • Originalrechnung des Lieferanten bei Sale and Lease Back (S&LB)